ATEX - Konformitätsbewertung
Als benannte Stelle begleiten wir Hersteller von ex-geschützten Geräten durch die Konformitätsbewertung, wie sie in der Richtlinie RL 94/9/EG, besser bekannt unter dem Kürzel «ATEX 95», festgelegt sind.Bei ex-geschützten Geräten handelt es sich um Ausrüstungen, welche in Umgebungen eingesetzt werden, die durch Gase, Dämpfe, Nebel oder brennbare Stäube explosionsgefährdet sind. Die Bewertung der Konformität umfasst im Bereich der ATEX - Richtlinie nicht nur den Entwicklungsprozess, sondern auch die Produktionsphase.
Dies gilt ebenso für Schutzsysteme und für sogenannte «Einrichtungen». Schutzsysteme im Sinne der ATEX - Richtlinie haben die Aufgabe, die Auswirkung einer bereits angelaufenen Explosion auf ein «erträgliches Mass zu begrenzen». Einrichtungen tragen zum sicheren Betrieb eines ex-geschützten Gerätes oder eines Schutzsystem bei, in dem sie bestimmte Überwachungsaufgaben übernehmen, selbst aber im sicheren Bereich installiert werden.
Wir prüfen und zertifizieren alle elektrischen und nicht-elektrischen Geräte, für die aufgrund ihres bestimmungsgemässen Einsatzes eine EG-Baumusterprüfung gemäss Annex III durchzuführen ist. Unsere Kernkompetenz erstreckt sich über sämtliche Explosionszündschutzarten, wie
- Eigensicherheit Ex „ia“, „ib“, „ic“,
- Überdruckkapselung Ex „pX“, „pY“ „pZ“
- Druckfeste Kapselung Ex „d“
- Erhöhte Sicherheit Ex „e“
- Vergusskapselung Ex „mA“ und „mB“
- Sandkapselung Ex „q“
- Ölkapselung Ex „o“
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungen stellen wir die EG-Baumusterprüfbescheinigung aus.
Analog dazu prüfen und zertifizieren wir nicht-elektrische Geräte der Gerätekategorie 1, für welche ebenfalls eine EG-Baumusterprüfung zwingend vorgesehen ist, in den Explosions-Zündschutzarten- Konstruktive Sicherheit Ex „c“
- Zündquellenüberwachung Ex „b“
- Schwadensicherheit Ex „fr“
- u.a.
Die ATEX - Richtlinie sieht für Geräte, Einrichtungen und Schutzsysteme, die einer EG-Baumusterprüfung zu unterziehen sind, für die Produktionsphase zusätzlich ein Qualitätssicherungssystem gemäss Annex IV – für die Produktion oder gemäss Annex VII – für das Produkt – vor. Es handelt sich dabei um «produktnahe» Qualitätsmanagementsysteme, welche sicherstellen müssen, dass das hergestellte Produkt die „grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen“ genau so erfüllt wie das zertifizierte Baumuster.
Wir begutachten und zertifizieren diese Qualitätssicherungssysteme und stellen eine «Mitteilung über die Anerkennung der Qualitätssicherung Produktion/Produkt» aus. Als Standard wenden wir in der Regel die harmonisierte Norm EN 13980 : 2002 an.


